bei der Dietzen Hausverwaltungs GmbH
der kompetenten Verwaltung für Eigentümergemeinschaften im Landkreis Mainz - Bingen und der Stadt Mainz
Durch das Urteil des BGH vom 01.02.2012 (Az. VII ZR 156/11) wurde das bislang geltende Abflussprinzip bei den Heizkosten gestoppt. Mieter müssen nur noch jene Kosten zahlen, die in dem betreffenden Abrechnungszeitraum, meist das Kalenderjahr, tatsächlich verbraucht wurden.
Vermieter müssen Anlagen zur Warmwasserbereitung prüfen
Am 01.11.11 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft.
Hintergrund ist die zunehmende Gefahr von Legionellenbildung in erwärmtem Wasser. Legionellen können die lebensgefährliche Legionärskrankheit auslösen.
Fakt ist, dass am 30.04.2012 alle analogen Fernsehsender abgeschaltet werden. Bleibt dann der Fernseher schwarz?
Nein. Für alle Wohnanlagen, die mit Kabelanschluss versehen sind, haben die Kabelnetzbetreiber schon mitgeteilt, dass analoge Programme weiter eingespeist (umgewandelt) werden.