bei der Dietzen Hausverwaltungs GmbH
der kompetenten Verwaltung für Eigentümergemeinschaften im Landkreis Mainz - Bingen und der Stadt Mainz
Zum 01.07.2007 ist die WEG-Novelle in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich für Eigentümergemeinschaften wesentliche Veränderungen im Bereich der Beschlusskompetenzen. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung des BGH ( sog. Zitterbeschluss ) in weiten Teilen umgesetzt, so dass wir hier auf wesentliche Teilaspekte eingehen möchten.
Artikel der AZ vom 23.02.07
In der Allgemeinen Zeitung Mainz wurde am 23.02.07 ausführlich über das Geschäftsgebaren von Hausverwaltern und Architekten bei Auftragsvergaben an Handwerkerbetriebe berichtet.
Leider müssen wir bestätigen, dass es solche Vorkommnisse wohl gibt. Allerdings kommen auch Handwerker von sich aus auf Verwalter zu und bieten für die Auftragserteilung Sonderzahlungen in unterschiedlichster Form an.