Dietzen Hasverwaltungs GmbH

Brandtote sind in aller Regel Rauchtote

Jeden Monat verunglücken rund 40 Menschen tödlich durch Brände. Die meisten davon sterben an einer Rauchvergiftung in den eigenen vier Wänden. Zwei Drittel werden im Schlaf überrascht. Tödlich sind die hochgiftigen Brandgase, die in unserer heutigen Welt mit PVC -und Acrylwerkstoffen durch einen Brand entstehen. In jedem Haushalt gibt es heute Werkstoffe, die bei einem Brand die sofort tödlichen Gase entstehen lassen. Daher haben die EU und die Länderministerien entsprechende Vorschriften über den Einbau von Rauchmeldern beschlossen.

Bei allen Neubauten ist bereits seit 2003 der Einbau von Rauchmeldern Pflicht. Für Altbauten sind länderunterschiedlich Übergangsfristen vorgesehen. So müssen in Rheinland-Pfalz bis zum 30.06.2012 und in Hessen bis zum 31.12.2014 Rauchmelder eingebaut werden.

Die DIN 14676 sieht hierzu vor:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege führen, jeweils mindestens einen Rauchmelder haben. Die Raumelder müssen so eingebaut (angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“
Dies ist auch der Gesetzestext in § 44 Abs. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.

Die Feuerwehren weisen darauf hin, dass ein Einbau in Bad und Küche nicht sinnvoll ist. Wasserdampf kann nämlich zu einem Fehlalarm führen.

Für den Einbau von Rauichmeldern hat der Eigentümer der Wohnung zu sorgen und nicht der Mieter oder der Verwalter. Gleiches gilt für die regelmäßige jährliche Wartung. Lässt der Eigentümer sein Sondereigentum im Rahmen eines Mietverhältnisses von einem Verwalter betreuen, so ist dieser für die Rauchmelder zuständig.

Beim Kauf von Rauchmelder ist drauf zu achten, dass die Rauchmelder mit einem Feinsieb ausgestattet sind. Dieses verhindert, dass Staub oder kleinere Insekten eindringen und einen Fehlalarm auslösen können.
Gute Geräte gibt es im Fachhandel mit einer 10-Jahresgarantie für ca. € 25,00.

Zigaretten/Zigarrenrauch lösen den Rauchmelder nur aus, wenn diese direkt an den Rauchmelder gehalten werden.